Wir haben auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie geöffnet. Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, also auch am Wochenende und an Feiertagen.
Grundsätzlich sehen wir jeden Mandanten so,
als wäre er unser einziger Mandant!
Besuchen Sie uns für ausführliche Informationen zu unserer Kanzlei unter
www.Scheffler-RA.de Die SCHEFFLER RA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine bundes- und europaweit tätige Kan...
Der Unfug mit den "vorbeugenden Unterlassungserklärungen"
Seit jeher warnen wir dringend vor so genannten vorbeugenden Unterlassungserklärungen. Es handelt sich hier lediglich um ein Produkt, dass Rechtsanwälten zu Umsätzen verhilft, in der Sache aber kaum die gewünschte Wirkung entfalltet. Unserer Ansicht nach spielen hier Rechtsanwälte lediglich mit der Angst der Mandanten vor weiteren Abmahnungen.
Abmahnungen tausendfach unwirksam - Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Das OLG Köln weist die Abmahnindustrie in Ihre Schranken. Abertausende von Abmahnungen sind möglicherweise unwirksam. Die Türen für die Rückforderung von Zahlungen sind geöffnet. Fordern Sie Ihr Geld zurück!
RA Christian Gockler zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bestellt
Rechtsanwalt Christian Gockler wurde durch die Rechtsanwaltkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bestellt.
Zum Fachanwalt werden Rechtsanwälte bestellt, die in den jeweiligen Rechtsgebieten über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen verfügen.
Herr RA / FA Gockler wird sich auch zukünftig bei SCHEFFLER RA für die Rechte unserer Mandanten einsetzen.
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Scheffler im Tagesspiegel-Interview: Nur ein paar Klicks zum Ruin
Rechtsanwalt Dr. Scheffler im Interview des Tagesspiegels / Berlin.
"Nur ein paar Klicks zum Ruin - Es ist eine vermeintliche Bagatelle: Ein paar Klicks im Internet, der zwölfjährige Tim lädt seine Lieblingssongs runter. Seine Eltern ahnen davon nichts. Doch dann kommen die Rechnungen." Lesen Sie hier weiter.
LG Hamburg: 15 Euro Schadensersatz für Filesharing
Ein weiterer Etappensieg für Abgemahnte: Das LG Hamburg hat überzogenen Forderungen der Musikindustrie eine Absage erteilt. (Az.: 308 O 710/09)
LG Hamburg spricht lediglich 15 Euro Schadensersatz für die illegale Verbreitung eines Musikstücks über eine Internettauschbörse als Schadensersatz zu.
MIT UPDATE: Bundesgerichtshof fällt Grundsatzentscheidung zu filesharing-Abmahnungen
3. Juni 2010 - Ein Freudentag für Abgemahnte? Kein Geld den Abmahnern? Bezahlte Beträge können möglicherweise zurück gefordert werden? Sollen Rückzahlungsansprüche geltend gemacht werden?
Bundesgerichtshof fällt Grundsatzentscheidung zu filesharing-Abmahnungen
12. Mai 2010 - Ein Freudentag für Abgemahnte? Kein Geld den Abmahnern? Bezahlte Beträge können möglicherweise zurück gefordert werden? Sollen Rückzahlungsansprüche geltend gemacht werden?
1. Teil: Der Patent-Troll - Ein Vorgänger des Urheber-Trolls?
1993 wurden in den USA die so genannten "Patent-Trolle" (= "Patentjäger", "Patentfreibeuter" oder "Patentparasiten") erfunden. Jetzt kommen die Urheber-Trolle!
Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung, 1. Teil
WARNUNG VOR DER SO GENANNTEN "MODIFIZIERTEN UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG"
Wir warnen dringend vor der unüberlegten Abgabe so genannter modifizierter Unterlassungserklärungen. Dabei wird im Internet oder auch von einigen Rechtsanwälten häufig der Eindruck erweckt, dies sei ein "Königsweg", um billig aus einer Abmahnung "heraus zu kommen". Tatsächlich werden Schäden aber häufig erst durch die unüberlegte so genannte modifizierte Unterlassungserklärung verursacht.
Abmahnanwältin Tagesverdienst 20.000 Euro laut t-online.de
20. Euro Tagesverdienst für Abmahnanwältin laut t-online.de! Abmahnanwältin soll mit Ihren Schreiben laut t-online.de / Verbraucherzentrale Zentrale Schleswig-Holstein mit massenhaften Abmahnungen 20.000 Euro Tagesverdienst erzielen.
Seit Jahren befassen wir uns mit den Abmahnungen der Kanzlei Rasch und der proMedia GmbH. Die Kanzlei vertritt vor allem große Unternehmen der Musikindustrie.
TOP: Nach OLG Köln, Beschluss vom 20.5.2011, 6 W 30/11, können vermutlich sämtliche bislang an die Kanzlei Rasch aufgrund von Abmahnungen geleisteten Zahlungen zurück gefordert werden. Da unter Umständen Verjährung droht, ist umgehendes Handeln unumgänglich, lesen Sie hier weiter.