Immer öfter werden Angebote von Don Ed Hardy Kleidung bei eBay von eBay gelöscht und die Verkäufer erhalten Abmahnungen.
Diese Abmahnungen kommen von der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Winterstein mit Streitwerten von 50.000 oder gar 150.000 Euro. Diese RA vertreten die Fa. K&K Logistics, Inhaber Clemes Kappler. Lassen Sie sich beraten!
Presseinformation hier klicken http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,7554629,00.html
Die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist mit weitreichenden Folgen verbunden. Lassen Sie sich daher beraten, um richtig zu reagieren.
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Bislang hat noch keiner unsere Mandanten einen Prozess um die Ed Hardy Abmahnungen im streitigen Verfahren verloren! Dabei wurden die nachfolgenden Entscheidungen allerdings nicht von uns erstritten sondern sind Teil unserer Entscheidungssammlung:
K&K / Winterstein verlieren in Mannheim, K&K_verloren_Mannheim
K&K / Winterstein verlieren in Düsseldorf, K&K_verloren_Duesseldorf
K&K / Winterstein verlieren in Koblenz, K&K_verloren_Koblenz (Hinweisbeschluss)
K&K / Winterstein verlieren in Frankenthal, K&K_verloren_Frankenthal
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Clemens Kappler, Inhaber der Firma K & K Logistics, gibt strafbewehrte Unterlassungserklärung nach unberechtigter Inanspruchnahme ab. UE_K&K.pdf
Clemens Kappler, Inhaber der Firma K & K Logistics, / Winterstein verlieren vor
dem 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe, Entscheidung des LG Mannheim im Kostenpunkt aufgehoben. OLG_Karlsruhe
Andere Ed Hardy Abmahnungen:
Ansprüche durch LG HH abgewehrt, K&K_verloren_Hamburg
Nach unserer derzeitigen Erfahrung wird sich die Angelenheit durch Abgabe einer Unterlassungserklärung - sei diese auch modifiziert - nicht beenden lassen. Die Unterlassungserklärung bezieht sich ausschließlich auf die abgemahnte Urheberrechtsverletzung, also regelmäßig einen einzelnen Download- oder Angebotsvorgang. Häufig kommt es daher vor, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärungen weitere Abmahnungen folgen.
Rufen Sie uns an:
Telefon: +49 (0) 89 / 37 41 85 32
Senden Sie uns möglichst parallel die Abmahnung per Fax auf die Zentralfaxnummer:
Telefax: +49 (0) 89 / 37 41 85 33 ...oder per Email an die Adresse:
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Aus aktuellem Anlass: Die modifizierte Unterlassungserklärung - Ein Märchen aus dem Internet!
WARNUNG VOR DER SO GENANNTEN "MODIFIZIERTEN UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG"
Wir warnen dringend vor der Abgabe so genannter modifizierten Unterlassungserklärungen. Dabei wird im Internet oder auch von einigen Rechtsanwälten häufig der Eindruck erweckt, dies sei ein "Königsweg", um billig aus einer Abmahnung "heraus zu kommen".
BEACHTEN SIE: Auch mit einer modifizierten Unterlassungser verpflichten Sie sich für 30 Jahre für jeden einzelnen einschlägigen Download eine Vertragsstrafe zu zahlen, die jedenfalls 2000 Euro betragen dürfte. 10 Downloads macht also eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro.
Sie haben kaum Möglichkeiten, aus dieser vertraglichen Bindung (Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag) wieder heraus zu kommen. Die Vertragsstrafe müssen Sie an den Gegner zahlen (er verdient noch viele Jahre später mit Ihnen Geld), dass heißt er hat ein erhebliches Verfolgungsinteresse.
Sie haften in Vertragsverhätnissen auch für so genannte Erfüllungsgehilfen, dass heißt für Dritte.
Weiter kann ein Gericht auch die modifizierte Unterlassungserklärung als Schuldeingeständnis ansehen. Mit der modifizierten Unterlassungserklräungen erfüllen (!!!) Sie den Unterlassungsanspruch. Wenn Sie aber den Unterlassungsanspruch erfüllen, fällt es schwer zu begründen, warum Sie nicht auch zahlen. Ein solches Verhalten ist ein venire contra factum proprium - ein in sich widersprüchliches Verhalten, welches Gerichte entsprechend ahnden.
Es gibt keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn
- eine Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein,
- die Rechtslage im filesharing ist weitgehend ungeklärt, die Rechtsprechung gespalten und umstritten;
- die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichten wollen ihr nicht mehr folgen;
- Vertragsstrafen sind häufig zu hoch;
- vorformulierte Unterlassungserklärungen sind falsch bzw. zu weit;
- es kann für Sie erheblich günstiger sein, wenn Sie nicht unterschreiben, weil ein gerichtliches Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen hat;
- weil Sie bei Streichung der Kosten eh verklagt werden, nur die Unterlassungserklärung jetzt zu Ihrem Nachteil wirkt, denn Sie haben den Unterlassungsanspruch anerkannt (daran ändern auch Floskeln wie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" nichts);
Übernehmen Sie auf keinen Fall einen Text aus dem Internet!. Eine modifzierte Unterlassungserklärung kann Ihre gesamte Existenz gefähren, da die Haftung zeitlich und inhaltlich unüberschaubar ist. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen wirklich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten werden kann.
Aus aktuellem Anlass II: Die vorbeugende Unterlassungserklärung - Ein Märchen aus dem Internet, Teil 2!
WARNUNG VOR DER SO GENANNTEN "VORBEUGENDEN UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG"
Wir warnen weiter dringend vor der Abgabe so genannter vorbeugender Unterlassungserklärungen. Auch hier wird im Internet oder auch von einigen Rechtsanwälte der Eindruck vermittel, dies sei ein "Königsweg", um keine weiteren Abmahungen zu bekommen. Wir halten diese Auffassung für höchst fragwürdig und existenzgefährdend. Dabei ist die vorbeugende Unterlassungserklärung noch weitaus kritischer zu sehen als die modifizierte Unterlassungserklärung.
Zum einen liefert man sich hier selbst ans Messer. Ohne jeder Not eröffnet man für die Gegenseite den Weg, Auskunftsansprüche und Lizenzschadensersatzansprüche geltend zu machen, die ohne die Erklärung überhaupt nicht geltend gemacht worden wären. Man verrät sich praktisch selbst. Zwar mag man die Frage, ob die vorbeugende Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis ist, unterschiedlich beantworten, jedoch wird sich jedes Gericht fragen, warum sich jemand mit drastischen Konsequenzen unterwirft, wenn es die Tat aber nicht begangen haben will.
Selbst wenn Sie einen Download begangen haben, ist noch lange nicht sicher, dass Sie auch eine Abmahung erhalten. Jeden Nutzer einer Tauschbörse abzumahnen, wird kaum möglich sein.
Sie wissen im Zweifel nicht, wer Inhaber eines Urheberrechts ist. Die Gefahr, sich gegenüber dem falschen Vertragspartner zu unterwerfen, ist groß. Damit könnte jemand Vertragsstrafe gegen Sie geltend machen, der nicht einmal Rechteinhaber ist. Dies kommt einer Geldvernichtung gleich.
Weiter ist auch die These, die vorbeugende Unterlassungserklärung würde verhindern, dass weitere Rechtsanwaltskosten für die Gegenseite zu tragen sind, falsch. Sind Ihre Daten bereits erfasst, führt das "Geständnis ins Blaue" nur dazu, dass jede Verteidigung unmöglich wird.
BEACHTEN SIE: Mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich für 30 Jahre für jeden einzelnen einschlägigen Download eine Vertragsstrafe zu zahlen, die jedenfalls 2000 Euro betragen dürfte. 10 Downloads macht also eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro.
Sie haben kaum Möglichkeiten, aus dieser vertraglichen Bindung (Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag) wieder heraus zu kommen. Die Vertragsstrafe müssen Sie an den Gegner zahlen (er verdient noch viele Jahre später mit Ihnen Geld), dass heißt er hat ein erhebliches Verfolgungsinteresse.
Sie haften in Vertragsverhätnissen auch für so genannte Erfüllungsgehilfen, dass heißt für Dritte.
Weiter kann ein Gericht auch die vorbeugende Unterlassungserklärung als Schuldeingeständnis ansehen. Mit der vorbeugenden Unterlassungserklräungen erfüllen (!!!) Sie den nicht einmal geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Wenn Sie aber den Unterlassungsanspruch erfüllen, fällt es schwer zu begründen, warum Sie nicht auch zahlen. Ein solches Verhalten ist ein venire contra factum proprium - ein in sich widersprüchliches Verhalten, welches Gerichte entsprechend ahnden.
Es gibt keinen Anlass, sich vorbeugend zu unterwerfen, denn
- Sie eröffnen der Gegenseite erst die Möglichkeit, erhebliche weitergehende Ansprüche geltend zu machen;
- ob Sie irgendwelche Kosten sparen ist nicht einmal sicher;
- die Rechtslage im filesharing ist weitgehend ungeklärt, die Rechtsprechung gespalten und umstritten;
- die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichten wollen ihr nicht mehr folgen;
- Vertragsstrafen sind häufig zu hoch;
- es kann für Sie erheblich günstiger sein, wenn Sie nicht unterschreiben, weil ein gerichtliches Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen hat;
GEBEN SIE AUF KEINEN FALL VORBEUGENDE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNGEN AB. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen wirklich zur Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung geraten werden kann. |