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Gerne können Sie uns online mandatieren.
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Rahmen von einer Online-Mandatierung parallel per Email oder Telefon persönlich für jede Frage und ausführliche Gespräche zur Verfügung, damit wir Ihr Mandat gemeinsam zu einem Erfolg führen.
Sprechen Sie uns bitte an.
Für Ihre Interesse an unserer Kanzlei und das damit entgegengebrachte Vertrauen dürfen wir uns bereits jetzt bedanken. Bitten senden etwaige Unterlagen parallel auf die Faxnummer +49 (0) 89 / 37 41 85 33 (Zentralfax) oder elektronisch an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
. Mit den von Ihnen übersandten Unterlagen werden wir uns unmittelbar vertraut machen.
Für die Annahme eines Mandants benötigen wir zudem eine Vollmacht sowie zwei Zustimmungserklärungen. Die Vollmacht benötigen wir, um uns gegenüber der Gegenseite zu legitimieren. Die Zustimmungserklärungen benötigen wir, weil wir unsere Abrechnungen kompetenten Partner übertragen haben. Denn die beste Arbeit leistet, wer sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentriert. Unsere Abrechnungsstellen gewährleisten die korrekte Bearbeitung der von uns vorgegebenen Rechnungen und erteilen Ihnen jederzeit alle gewünschten Auskünfte. Das von uns praktizierte Abrechnungsverfahren hat sich vielfach bewährt und entlastet unsere Kanzlei in der Verwaltung. So haben wir mehr Zeit, die speziell unseren Mandanten zugute kommt. Zudem sind über die Abrechungstelle größzügige Ratenzahlungen möglich.
Die Vollmacht und die Zustimmungserklärungen benötigen wir umgehend per Fax oder Email an die oben angegebene Faxummer bzw. Email-Adresse. Die Originaldokumente benötigen wir umgehend per Post.
Bitte tragen Sie in den Zustimmungserklärungen unbedingt Ihr Geburtsdatum ein.
Zu den Rechtsanwaltskosten:
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung läßt sich im Vorfeld nicht pauschal beziffern, da die Kosten vom Aufwand und dem Einzelfall der Beratung abhängen. Häufig ist auch entscheident, wie Gegner sich verhalten. Bei Interesse an einer Beauftragung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und schildern uns das Problem. Wir unterbreiten dann einen Vorschlag, wie vorgegangen werden kann. In der Regel rechnen wir pauschal nach dem Rechtsanwaltsvergütunggesetz oder nach Stundensätzen ab. Dabei kann die Vergütung gegen Verbrauchern bei einer Erstberatung maximal Euro 190 zzgl. Mwst. betragen, § 34 RVG.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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