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Seit über 10 Jahren sind wir neben unserer zivlrechtlichen Tätigkeiten auch als Strafverteidiger im Wirtschaft-, IT- und Urheberstrafrecht tätig. Dies bedingt der Umstand, dass einschlägige Sachverhalte neben der Strafverteidigung häufig auch die Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche erfordern.

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Als Strafverteidiger verteidigen wir bundesweit das Recht des Einzelnen auf einen fairen, zügigen Prozess - und damit die Grundsätze des Rechtsstaates. Unsere Klienten profitieren von jahrelanger Erfahrung in der Verteidigung einfacher bis schwerer Wirtschaftsstrafsachen auch aus dem Bereich IT- und Urheberrecht sowie bei Disziplinar- und Berufsrechtsverfahren. Der Umgang mit Öffentlichkeit und Presse ist uns bestens vertraut.

Computer- und Internetstrafrecht (IT-Strafrecht)

Die moderne Technologie ermöglicht einen weltweiten Austausch von Informationen. Notebooks, Mobiltelefone und PDAs machen den Verwender unabhängig von einem Standort. Moderne Kommunikationstechnologie wird bei rechtswidrigen Unternehmungen genauso effektiv eingesetzt wie im rechtskonformen Leben. Dabei bewegen sich Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bewertung von technischen Abläufen, digitalen Beweismitteln und virtuellen Identitäten häufig in einer rechtlichen Grauzone. Hier liegen Ansätze für eine Verteidigung.

IT-Strafrecht - Ein Thema für Computerexperten

Die wenigen Strafverteidiger, die aufgrund ihrer Spezialisierung Delikte aus dem Computer- und Internetstrafrecht (kurz IT-Strafrecht) verteidigen können, müssen über detaillierte Technologiekenntnisse verfügen. Dabei kommt es etwa auf die Bewertung von Beweismitteln an. Die Bedeutung der Vokabeln IP-Adresse, LAN, WPA, ISP, APS, DNS, Port-Nummer, TCP-Protokoll, HTML, SMTP, IRC, Kryptografie, Steganografie, AN.ON-Anonymität und so weiter gehören bei uns zum Basiswissen. Außerdem sind zahlreiche nationale und internationale Normen und Gesetze zu beachten: Teledienstegesetz, Multimediagesetz, Teledienstdatenschutzgesetz, Mediendienstestaatsvertrag, Telekommunikationsgesetz, Jugendmedienschutzvertrag, Urheberrechtsgesetz und die Cyber-Crime-Convention usw.

Urheberstrafrecht

Das Urheberrecht und auch das Urheberstrafrecht erlebt zurzeit eine Renaissance.

Zum Beispiel geht die Musik- und Filmindustrie erneut gegen Nutzer von „Internettauschbörsen“ wie BearShare, Limewire, Morpheus oder Shareaza vor, die in die jeweilige Tauschbörse urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Rechteinhabers einstellen. Dabei ist Nutzern dieser Tauschbörsen häufig gar nicht bewusst, dass sie durch den eigenen Download der Musiktitel eben diese auch anbieten. Eben dieser Upload der geschützten Musik- oder Film titel stellt oftmals eine Verletzung von Urheberrechten dar. Erhält der Nutzer eine Abmahnung von den Anwälten der Rechteinhaber (z.B. Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Rechtsanwälte, kuw, CSC, Kornmeier & Partner), so wird dort meist zunächst zum einen nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie Schandesersatz etwa für die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte. Parallel wurde in der Regeln Strafanzeige erstattet und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist anhängig. Es ist also nicht nur auf die Abmahnung zu regieren sondern auf auf das Ermittlungvserfahren. Hier ist es erforderlich, einen versierten Verteidiger an seiner Seite zu haben, der die Zusammenhänge zwische Zivil-, und Strafrecht auf der einen und dem technischen Sachverhalt auf der anderen Seite versteht und damit umzugehen weiß.

Wenden Sie sich an uns unter www.scheffler-ra.de.

Nicht abschließende Liste von Veröffentlichungen und Vorträgen:

I. Veröffentlichungen:

1. Scheffler, Hauke, Das zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität unter besonderer Berücksichtigung des Tatbestandes des Computerbetruges, § 263a StGB, und des Mißbrauchs von Scheck- und Kreditkarten, § 266b StGB, Dissertation, Universität Kiel 1998.  

2. Scheffler, Hauke, "Unbefugtes" Verwenden von Daten beim Computerbetrug,
Urteilsbesprechung zu LG Bonn NJW 1999, 3726: in NJW 2000, 2645.

(Gemeinsam mit Herrn Dr. Christian Dressel)

3. Scheffler, Hauke,Anforderungen der EU-Richtlinie über gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen an das nationale Recht und ihre Bedeutung für den Wirtschaftszweig electronic-commerce, CR 2000, 378.

(Gemeinsam mit Herrn Dr. Christian Dressel)

4. Scheffler, Hauke, Das Strafrecht der Kryptographie als Mittel der Verteidigung gegen Angriffe auf e-commerce-Systeme, in: Computerrecht-Handbuch, Computertechnologie in der Rechts- und Wirtschaftspraxis, Hrsg. von Kilian/Heussen, München 2008.

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(Weitere Infos: Auf die Abbildung klicken)

5. Scheffler, Hauke, SmartCard-hacking - Eine neue Form der high-tech-
Kriminalität
, in: Gewerkschaft der Polizei, Sonderheft Internet-Kriminalität, S. 23.

6. Scheffler , Hauke, Die Insuffizienz des Computerstrafrechts. Schleppende Gesetzgebungsverfahren als Störfaktor für die e-commerce- Wirtschaft, ZRP 2000, 514. (Gemeinsam mit Herrn Dr. Dressel)

7. Scheffler, Hauke, Cybercrime, Regulierung und Polizeiarbeit. Kritische Bemerkungen aus der Sicht der Industrie zur Strafverfolgung in Fällen moderner Kriminalität, in: Gewerkschaft der Polizei, Sonderheft Internet-Kriminalität, S. 43.

8. Scheffler, Hauke, Digitale Signaturen - Eine neue Herausforderung für die Rechtsanwendung -, in Gewerkschaft der Polizei, Sonderheft Internet-Kriminalität,

4/2001, S. 36.

9. Scheffler, Hauke, Einsatz einer Pay-TV Piraten-SmartCard – strafrechtliche Würdigung,
in: CR 2002, 151

10. Scheffler, Hauke,Rechtsschutz gegen digitale Piraterie,in: Multimedia-Recht für die Praxis, Merx, Tandler, Hahn (Hrsg, S. 195 ff.)

(Gemeinsam mit Dr. Christian Dressel) LESEPROBE

Rezension hier! "Unbedingt lesenswert ist der Beitrag von Dressel/Scheffler über möglichen
Rechtsschutz gegen Piraterie, wobei die Autoren allerdings einen recht weiten Begriff von digitaler
Piraterie verwenden, so daß darunter sniffing, hacking, d.o.s., Angriffe auf Websites und weitere
Phänomene fallen, die allerdings sehr kenntnisreich erläutert werden, so daß einerseits das
angemessene Gefahrenbewußtsein geweckt wird, andererseits rechtliche Lösungsmöglichkeiten
kompetent vorgestellt werden, deren Reichweite indessen begrenzt ist."

11. Scheffler, Hauke, PayTV-Piraterie, in Beck'sches Handbuch des Electronic-Business, Hrsg. von Prof. Dr. Gounalakis, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht der Universität Marburg

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12. Scheffler, Hauke, Strafrechtliche Haftung im Internet, in Beck'sches Handbuch des Electronic-Business, Hrsg. von Prof. Dr. Gounalakis, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht der Universität Marburg

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13. Scheffler, Hauke, Internetauktionen, in Beck'sches Handbuch des Electronic-Business, Hrsg. von Prof. Dr. Gounalakis, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht der Universität Marburg

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14. Scheffler, Hauke, Das Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG), Dressel/Scheffler (Hrsg.), Erscheinungsdatum 2003 im C. H. Beck Verlag.

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15. Scheffler, Hauke, Computerstrafrecht, Eine Gesamtdarstellung mit internationalen Bezügen, in: Computerrecht-Handbuch, Computertechnologie in der Rechts- und Wirtschaftspraxis, Hrsg. von Kilian/Heussen, München 2002, Erscheinungsdatum voraussichtlich Winter 3/2003 im C. H. Beck Verlag.

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II. Vorträge:

1. Scheffler, Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV). Seminar vom 13. - 14.4.2000 in München in Zusammenarbeit mit:
Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), Multimedia Verband (DMMV) e.V., Association Europénne pour la Protection des Oeuvres et services Cryptés (AEPOC).

Thema: Die rechtliche Verteidigung gegen Angriffe auf die SmartCard Technologie als neue Form der e-commerce- Kriminalität.

2. Scheffler, Gastvorlesung an der Fachhochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen am 29.Juni 2000. Thema: Hacking und electronic commerce.

3. Scheffler, Gastvorlesung an der Akademie der Polizei in Freiburg am 20. Juni 2000. Thema: Vermögensdelikte im Internet.

4. Scheffler, Vortrag beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation undneue Medien (BITCOM) auf dem Informationstag ITK-Sicherheit, Thema: G8 Goverment - Industry Workshop - Savety and Confidence in Cyberspace -,

Bonn, den 7.9.2000.

5. Scheffler, Gastvorlesung an der Akademie der Polizei in Freiburg am 21. März 2001. Thema: Vermögensdelikte im Internet.

6. Scheffler, Vortrag beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITCOM) auf dem Informationstag ITK-Sicherheit.

Thema: Aktuelle juristische Probleme des electronic commerce. -, Berlin, den 21.11.2002.

7. Scheffler, Gastvorlesung an der Verwaltungsfachhochschule der Polizei Altenholz am 18.12.2001. Thema: Strafrechtliche Haftung im Internet / Aktuelle Frage der IT-Kriminalität