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Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung, 1. Teil |
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WARNUNG VOR DER SO GENANNTEN "MODIFIZIERTEN UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG"
Wir warnen dringend vor der unüberlegten Abgabe so genannter modifizierter Unterlassungserklärungen. Dabei wird im Internet oder auch von einigen Rechtsanwälten häufig der Eindruck erweckt, dies sei ein "Königsweg", um billig aus einer Abmahnung "heraus zu kommen". Tatsächlich werden Schäden aber häufig erst durch die unüberlegte so genannte modifizierte Unterlassungserklärung verursacht.
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Mit der Unterlassungserklärung fangen die Probleme an: Vertragsstrafe |
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Seit Monaten warnen wir davor, unüberlegte Unterlassungserklärungen abzugeben. Jetzt kommen die Vertragsstrafen.
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Abmahnanwältin Tagesverdienst 20.000 Euro laut t-online.de |
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20. Euro Tagesverdienst für Abmahnanwältin laut t-online.de! Abmahnanwältin soll mit Ihren Schreiben laut t-online.de / Verbraucherzentrale Zentrale Schleswig-Holstein mit massenhaften Abmahnungen 20.000 Euro Tagesverdienst erzielen.
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Mögliche Reaktionen auf Abmahnung |
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Einer Abmahnung kann mit verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten begegnet werden. Dabei empfehlen wir - unter Hinweis auf Kosten - einen möglichst großen Widerstand zu entfalten, wenn der Verdacht besteht, dass mit der Abmahnung "etwas nicht stimmt".
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Abmahnung und Rechtsschutz |
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Der beste Rechtsschutz gegen Abmahnungen ist präventive Rechtsberatung.
Abmahnunsicherheit setzt voraus, dass Sie sich bereist im Vorfeld anwaltlich beraten lassen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
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Neue Obergrenze im Urheberrecht! |
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100 Euro pro Abmahnung...bei „einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen“!
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Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit werden nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
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Die Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein Verhalten zukünftig zu unterlassen.
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Der BGH zu Kosten bei der Abschlusserklärung, Urt. v. 4.3.2008, VI ZR 176/07 |
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Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren.
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